AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma HERING Service GmbH für das Transit Hotel Frankfurt Flughafen:

allgemeine geschäftsbedingungen der firma hering service gmbh für das transit hotel frankfurt flughafen

§ 1 geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die die Überlassung eines Hotelzimmers oder mehrerer Hotelzimmer des Transit Hotels Frankfurt Flughafen für einen bestimmten Zeitraum zum Gegenstand haben (Beherbergungsvertrag).
  2. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen erkennt die Firma HERING Service GmbH (nachstehend auch „Transit Hotel“ genannt) nicht an

§ 2 leistungen des transit-hotels

  1. Das Transit Hotel stellt dem Gast ein Hotelzimmer der gebuchten Art während des vereinbarten Zeitraums ab XX Uhr des Anreisetags bis XX Uhr des Abreisetags zur Nutzung zur Verfügung. Ein Verlassen und Betreten des Transitbereichs ist nur im Zeitraum zwischen 5 Uhr – 22 Uhr möglich. Es wird auf § 3 verwiesen.
  2. Ein Mitbringen von Tieren in das Hotel ist untersagt. Ausnahmeregelung gilt für Menschen mit Behinderung in Begleitung durch deren zertifizierte Assistenzhunde. Die Vorlage des Zertifikats ist bei Check-in erforderlich.

§ 3 hinweise / informationen

  1. Das Transit Hotel liegt im Non-Schengen-Bereich des Frankfurter Flughafens.
  2. Das Transit Hotel ist nur über den Non-Schengen-Bereich des Flughafens erreichbar. Diesen Non-Schengen-Bereich können Sie nur betreten, wenn Sie als Flugpassagier am Flughafen Frankfurt am Main angekommen sind / abfliegen werden und entweder Ihr Abflugort und/oder Ihr Zielflughafen im Non-Schengen-Bereich liegt.
  3. Das Transit Hotel ist nur zugänglich, wenn Sie die den Zugang beschränkende Passkontrolle (Non-Schengen-Bereich) erfolgreich absolviert haben. Die Passkontrolle schließt abends um 22 Uhr und öffnet erst wieder morgens um 5 Uhr; während dieses Zeitraums ist weder ein Verlassen des Transitbereichs noch ein Betreten des Flughafens / der Flugsteige zum Antreten eines Abflugs möglich. Bitte beachten Sie dies bei der Buchung des Hotels und der Buchung des Flugs.
  4. Die Passkontrolle kann nur erfolgreich absolviert werden, wenn Sie die jeweils geforderten Ausweispapiere nebst Flugticket mit sich führen.
  5. Beim Aufenthalt im Hotel müssen stets gültige Ausweispapiere mitgeführt werden.
  6. Die Flughafen-Benutzungsordnung des Flughafens Frankfurt am Main ist zu beachten und genauestens zu befolgen. Die Flughafen-Benutzungsordnung kann über die Homepage von Fraport und über nachstehenden Link aufgerufen werden: https://www.fraport.com/de/geschaeftsfelder/service/geschaeftspartner/richtlinien-und-zahlungsbedingungen.html
  7. Die Zollwertgrenzen und Zollmeldepflichten sind einzuhalten.
  8. Die Zubereitung von Speisen im Hotelzimmer ist verboten.

§ 4 verhalten im transit-hotel

  1. Der Gast hat sich so zu verhalten, dass kein Dritter erheblich gestört wird.
  2. Rauchen (einschließlich E-Zigaretten) sowie offenes Feuer sind im Transit Hotel strengstens verboten. Jeder Verstoß führt zur Auslösung des Feueralarms, zur Aktivierung der Feuerwehr und zur Evakuierung des Hotels. Die Kosten hierfür trägt der verursachende Gast. Auch wenn ein Gast raucht und kein Feueralarm ausgelöst wird, haftet der Gast dennoch für alle Reinigungskosten sowie für die Kosten, die für die gesamte Dauer anfallen, in der das Zimmer nicht vermietet werden kann.
  3. Die Einrichtung des Transit Hotels ist pfleglich zu behandeln und darf nicht beschädigt werden.
  4. Im gesamten Bereich des Transit Hotels ist keinerlei Drogenkonsum gestattet.
  5. Im Transit Hotel ist es Minderjährigen untersagt, Alkohol zu sich zu nehmen.

§ 5 beherbergungsvertrag, zahlung der vereinbarten vergütung

  1. Ist der Beherbergungsvertrag ein Fernabsatzvertrag, besteht kein Widerrufsrecht.
  2. Das gebuchte Zimmer wird während der gebuchten Zeit für den Gast freigehalten. Nutzt der Gast dieses nicht, führt dies nicht zum Entfallen der Zahlungspflicht des Gasts, es sei denn, dieser ist aufgrund objektiver Gründe (z.B. Fälle höherer Gewalt) oder aufgrund von Gründen, die das Transit Hotel zu vertreten hat, an der Nutzung gehindert. Im Falle der Nichtnutzung des Hotelzimmers wird das Transit Hotel die Aufwendungen, die hierdurch erspart wurden, berechnen und von der vereinbarten Vergütung in Abzug bringen.
  3. Die Vergütung für das Hotelzimmer ist im Voraus nach dem Zustandekommen des Beherbergungsvertrags zu entrichten. Alternativ kann der Gast nach eigener Wahl auch die Vergütung vor Ort bei der Überlassung des Hotelzimmers entrichten, falls er zuvor eine entsprechende Sicherheit geleistet hat, beispielsweise durch Nutzung einer vom Transit Hotel zugelassenen Zahlungskarte mit Garantiefunktion.
  4. Eine Weitervermietung des Hotelzimmers durch den Gast ist unzulässig.

§ 6 kündigungsrecht („stornorecht“)

  1. Das Transit-Hotel räumt dem Gast ein ordentliches Kündigungsrecht („Stornorecht“) ein: Wird die Buchung bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Check-in storniert, fallen keine Kosten an. Wird die Buchung im Zeitraum von weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Check-in storniert, muss der Gast die vollen Kosten der Reservierung tragen.
  2. Gruppenbuchungen (fünf Zimmer aufwärts): Bis zu 7 Tage vor Check-in sind alle Änderungen und Stornierungen kostenlos. Änderungen, die danach und bis zu 72 Stunden vor Check-in vorgenommen werden, werden mit 50 % des Buchungspreises berechnet. Alle Änderungen, die innerhalb von 72 Stunden vor Check-in vorgenommen werden, werden vollständig berechnet.
  3. Im Übrigen ist jede Vertragspartei berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn dieser ein Festhalten am Vertrag unzumutbar ist.

§ 7 verschiedenes

  1. Ist der Gast Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist das Gericht zuständig, bei dem die Firma Hering Service GmbH ihren allgemeinen Gerichtsstand hat. Gleiches gilt, wenn der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und diese Vereinbarung schriftlich getroffen oder im Falle der mündlichen Abrede schriftlich bestätigt wird.
  2. Alle Streitigkeiten, die sich aus dem Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und Transit Hotel ergeben, unterliegen der ausschließlichen Anwendung des Rechtes der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, es sei denn, hierdurch wird dem Gast der Schutz entzogen, der ihm durch die zwingenden Vorschriften des Rechts des Staates, in dem der Gast seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährt wird.