AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma HERING Service GmbH für das Transit Hotel Frankfurt Flughafen:

allgemeine geschäftsbedingungen der firma hering service gmbh für das transit hotel frankfurt flughafen:

 

§ 1 geltungsbereich


1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die die Überlassung eines Hotelzimmers oder mehrerer Hotelzimmer des Transit Hotels Frankfurt Flughafen für einen bestimmten Zeitraum zum Gegenstand haben (Beherbergungsvertrag).
2. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen erkennt die Firma HERING Service GmbH (nachstehend auch „Transit Hotel“ genannt) nicht an.



§ 2 leistungen des transit-hotels

 


1. Das Transit Hotel stellt dem Gast ein Hotelzimmer der gebuchten Art während des vereinbarten Zeitraums zur Nutzung zur Verfügung. Ein Verlassen und Betreten des Transitbereichs ist nur im Zeitraum zwischen 5 Uhr – 22 Uhr möglich. Es wird auf § 3 verwiesen.
2. Ein Mitbringen von Tieren in das Hotel ist untersagt.

 

§ 3 hinweise / informationen


1. Das Transit Hotel liegt im Non-Schengen-Bereich des Frankfurter Flughafens.
2. Das Transit Hotel ist nur über den Non-Schengen-Bereich des Flughafens erreichbar. Diesen Non-Schengen-Bereich können Sie nur betreten, wenn Sie als Flugpassagier am Flughafen Frankfurt am Main angekommen sind / abfliegen werden und entweder Ihr Abflugort und/oder Ihr Zielflughafen im Non-Schengen-Bereich liegt.
3. Das Transit Hotel ist nur zugänglich, wenn Sie die den Zugang beschränkende Passkontrolle (Non-Schengen-Bereich) erfolgreich absolviert haben. Die Passkontrolle schließt abends um 22 Uhr und öffnet erst wieder morgens um 5 Uhr; während dieses Zeitraums ist weder ein Verlassen des Transitbereichs noch ein Betreten des Flughafens / der Flugsteige zum Antreten eines Abflugs möglich. Bitte beachten Sie dies bei der Buchung des Hotels und der Buchung des Flugs.
4. Die Passkontrolle kann nur erfolgreich absolviert werden, wenn Sie die jeweils geforderten Ausweispapiere nebst Flugticket mit sich führen.
5. Beim Aufenthalt im Hotel müssen stets gültige Ausweispapiere mitgeführt werden.
6. Die Flughafen-Benutzungsordnung des Flughafens Frankfurt am Main ist zu beachten und genauestens zu befolgen. Die Flughafen-Benutzungsordnung kann über die Homepage von Fraport und über nach-stehenden Link aufgerufen werden: https://www.fraport.com/de/geschaeftsfelder/service/geschaeftspartner/richtlinien-und-zahlungsbedingungen.html
7. Die Zollwertgrenzen und Zollmeldepflichten sind einzuhalten.
8. Die Zubereitung von Speisen im Hotelzimmer ist verboten.



§ 4 höhere Gewalt, Covid


1. Es liegt kein Verzug des Transit-Hotels vor, wenn unvorhergesehene Hindernisse eintreten, z.B. Betriebsstörungen, soweit solche Hindernisse nach-weislich auf die Erfüllung des Vertrags von erheblichem Einfluss und nicht seitens des Transit-Hotels zu vertreten sind. Dies gilt auch, wenn die Um-stände bei unseren Subunternehmern eintreten. Die vorbezeichneten Um-stände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.
2. 2 Ein unvorhergesehenes Hindernis im Sinne des Absatzes 1 kann eben-falls eine Pandemie und/oder neue Störungen durch eine bereits zum Vertragsschluss bekannte / herrschende Pandemie sein. Auch Auswirkungen einer Pandemie können unvorhergesehene Hindernisse im Sinne dieses Absatzes darstellen, z.B. Quarantäneverpflichtungen von Mitarbeitern oder Gästen des Transit-Hotels, unvorhergesehene längerfristige Erkrankungen, krankheitsbedingte Ausfälle und/oder Verzögerungen in der Leistungserbringung, z.B. durch die notwendige zusätzliche Säuberung eines Hotelzimmers nach Auszug eines Covid-Erkrankten. Das transit-Hotel wird den Kunden über eintretende Hindernisse und deren voraussichtliche Auswirkungen informieren und einen Lösungsvorschlag unterbreiten.

 

§ 5 verhalten im transit-hotel


1. Der Gast hat sich so zu verhalten, dass kein Dritter gestört wird.
2. Rauchen (einschließlich E-Zigaretten) sowie offenes Feuer sind im Transit Hotel strengstens verboten. Jeder Verstoß führt zur Auslösung des Feueralarms, zur Aktivierung der Feuerwehr und zur Evakuierung des Hotels. So-fern der Gast das Verbot gemäß Satz 1 schuldhaft verletzt, hat das Transit Hotel Anspruch auf Erstattung des hieraus entstehenden Schadens. Dies gilt auch dann, wenn der Gast raucht und kein Feueralarm ausgelöst wird, so-fern die vom Rauch betroffenen Räumlichkeiten gereinigt werden müssen und aufgrund dessen vorübergehend nicht vermietet werden können.
3. Die Einrichtung des Transit Hotels ist pfleglich zu behandeln und darf nicht beschädigt werden.
4. Im gesamten Bereich des Transit Hotels ist keinerlei Drogenkonsum gestattet.
5. Im Transit Hotel ist es Minderjährigen untersagt, Alkohol zu sich zu nehmen.

 

§ 6 beherbergungsvertrag, zahlung der vereinbarten vergütung


1. Ist der Beherbergungsvertrag ein Fernabsatzvertrag, besteht kein Widerrufs-recht.
2. Das gebuchte Zimmer wird während der gebuchten Zeit für den Gast freigehalten. Nutzt der Gast dieses nicht, führt dies nicht zum Entfallen der Zahlungspflicht des Gasts, es sei denn, dieser ist aufgrund objektiver Gründe (z.B. Fälle höherer Gewalt) oder aufgrund von Gründen, die das Transit Hotel zu vertreten hat, an der Nutzung gehindert. Im Falle der Nichtnutzung des Hotelzimmers wird das Transit Hotel die Aufwendungen, die hierdurch er-spart wurden, berechnen und von der vereinbarten Vergütung in Abzug bringen.
3. Die Vergütung für das Hotelzimmer ist mit Abschluss des Beherbergungsvertrags zu entrichten.
4. Eine Weiter-/Untervermietung des Hotelzimmers durch den Gast ist unzulässig.



§ 7 kündigungsrecht („stornorecht“)


1. Das Transit-Hotel räumt dem Gast ein ordentliches Kündigungsrecht („Stornorecht“) ein: Wird die Buchung bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Check-in storniert, wird der Vertrag storniert, ohne dass dem Gast eine Stornopauschale berechnet wird. Wird die Buchung im Zeitraum von weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Check-in storniert, muss der Gast die vol-len Kosten der Reservierung tragen.
2. Für Gruppenbuchungen (fünf Zimmer aufwärts) gilt § 6 Ziffer 1 nicht, sondern folgende Kündigungsregelung: Bis zu 7 Tage vor Check-in sind alle Änderungen und Stornierungen kostenlos. Änderungen, die danach und bis zu 72 Stunden vor Check-in vorgenommen werden, werden mit 50 % des Buchungspreises berechnet. Alle Änderungen, die innerhalb von 72 Stunden vor Check-in vorgenommen werden, werden vollständig berechnet.
3. Im Übrigen ist jede Vertragspartei berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn dieser ein Festhalten am Vertrag unzumutbar ist.


§ 8 verschiedenes


1. Ist der Gast Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist das Gericht zuständig, bei dem die Firma Hering Service GmbH ihren allgemeinen Gerichtsstand hat. Gleiches gilt, wenn der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und die-se Vereinbarung schriftlich getroffen oder im Falle der mündlichen Abrede schriftlich bestätigt wird.
2. Alle Streitigkeiten, die sich aus dem Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und Transit Hotel ergeben, unterliegen der ausschließlichen Anwendung des Rechtes der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, es sei denn, hierdurch wird dem Gast der Schutz entzogen, der ihm durch die zwingenden Vorschriften des Rechts des Staates, in dem der Gast seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährt wird.